Wahlarzt

Die Verrechnung erfolgt nach Wahlarztsystem. Für eine fachärztliche Untersuchung und Behandlung wird eine Rechnung ausgestellt. Die bezahlte Rechnung (Zahlungsbestätigung) und die Honorarnote (im Original) werden bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht.
Der von der Krankenkasse festgelegte Tarif wird Ihnen rückerstattet.
Abhängig von der Krankenkasse und der Anzahl der Behandlungen werden in der Regel 30-80% des bezahlten Betrages rückerstattet.